Jagdgenossenschaft Ober-Bessingen

Darstellung der Jagdgenossenschaft Ober-Bessingen

Aufgaben der Genossenschaft

Der Genossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Ober-Bessingen an, auf deren Flächen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Genossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen sowie für den Ersatz des den Genossen entstandenen Wildschaden zu sorgen.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Durch die Bildung dieser sogenannten doppelten Mehrheit (Stimmen- und Flächenmehrheit) soll verhindert werden, dass eine Vielzahl von kleineren Grundbesitzern einen Eigentümer mit einer großen Grundfläche und umgekehrt ein Eigentümer mit einer großen Grundfläche in einer Jagdgenossenschaft nicht eine Vielzahl von kleineren Grundstückseigentümern überstimmen können soll.

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedurfte. Sie regelt ihre Tätigkeiten in einer Satzung. Aufsichtsbehörde ist die Untere Jagdbehörde beim Landrat des Landkreises Gießen.

Statistisches

Mit der Eingemeindung von Ober-Bessingen zur Stadt Lich war 1971 eine außerordentliche Generalversammlung notwendig. Die Satzung der Jagdgenossenschaft musste den neuen Gemeindestrukturen angepasst werden. Danach konnten die Jagdgenossen erstmalig selbständig über Einnahmen und Ausgaben entscheiden.

Von der gesamten Gemarkungsgröße von 420 ha sind 395 ha bejagbar. Das Niederwildrevier Ober-Bessingen hat 307 ha Feldfläche (überwiegend landwirtschaftlich genutzt, davon etwa 70 ha Grünland im Wettertal mit extensiver Nutzung), 85 ha Wald und 3 ha Wasserflächen (Wetterlauf mit Ufer).

Vorstand der Jagdgenossenschaft Ober-Bessingen

  1. Vorsitzender: Dieter Jox
    Nonnenröther Str. 18
    35423 Ober-Bessingen
  2. Stellvertreter: Thomas Kühn
    Ortsstraße 11
    35423 Ober-Bessingen
  3. Rechner + Schriftführer: Lothar Hessler
    Ortsstraße 16
    35423 Ober-Bessingen
    E-Mail:

Heute ist die Jagd in Ober-Bessingen an Harald Lange und Peter Heinisch verpachtet

Geschichte der Jagdgenossenschaften

Die rechtliche Regelung der Jagd lag seit dem Mittelalter in den Händen der jeweiligen Landesherren. Bis 1848 stand das Jagdrecht dem jeweiligen Landesherrn als Jagdregal zu. Die deutschen Staaten hoben diese Rechte im Gefolge der Revolution von 1848/1849 auf. Jagd war nur noch auf eigenem Grund und Boden möglich. Durch die ungeregelte Möglichkeit der Jagdausübung ergab sich jedoch die Gefahr einer völligen Ausrottung des Wildes. Die deutschen Staaten erließen daher in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts Gesetze, die das dem Grundeigentümer zustehende Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht trennten und das Jagdausübungsrecht entweder den Gemeinden oder der Gemeinschaft der Grundeigentümer zuerkannten. Damit war nach kurzer Zeit der durch die Revolution von 1848/1849 geschaffene Zustand, dass jeder Eigentümer nach eigenem Belieben auf seinem Grund jagen durfte, durch die Trennung von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht wieder beseitigt.

Diese landesrechtlichen Regelungen zum sogenannten Reviersystem vereinheitlichte das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934. Aus dieser Zeit stammt auch der erste Jagdpachtvertrag der Gemeinde Ober-Bessingen. Dieser Pachtvertrag beinhaltete neben der Gemarkung Ober-Bessingen auch Teile der Gemarkung Nonnenroth und erlaubte die Jagdnutzung auf einer Fläche von 467 ha. Als Jagdvorsteher ist in diesem Vertrag Ferdinand Kühn genannt. Jagdpächter war der Kaufmann Armin Coers aus Lünen.

Die verschiedenen Mitglieder der Familie Coers haben danach über 50 Jahre die Jagd im Revier Ober-Bessingen ausgeübt. Am Waldrand baute A. Coers eine „Villa“ und gehörte fortan zu Ober-Bessingen. Als Armin Coers 1935 starb, konnte die Familie aus finanziellen Gründen die Jagd jedoch nicht halten. Die Villa blieb aber im Besitz der Familie. Es erfolgte eine Unterverpachtung der Jagd an die Herren Walter und Berck, beide aus Frankfurt/Main. Dies geschah mit Wirkung vom 1.5.1937. Im März 1941 übernahmen dann die Herren „Brauereibesitzer“Hans Ihring und Dr. Häuser aus Lich die Jagd in Ober-Bessingen.

Nach dem Krieg ruhte die Jagd zunächst. Erst 1947 bemühte sich ein Güterdirektor aus Cappenberg b. Lünen um die Jagd. Er erklärte ausdrücklich in seinem Schreiben an den Gemeindevorsteher in Ober-Bessingen, dass er zu keiner Zeit Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gewesen sei. Die Zeiten hatten sich geändert. Die „1.000 Jahre“ waren vorüber. In der Zwischenzeit war der Jagdbezirk Ober-Bessingen – Nonnenroth lt. Verordnung aufgelöst worden. Jede Gemeinde bekam danach innerhalb der Gemarkungsgrenzen wieder eine Jagdgenossenschaft und verpachtete alleine.

Abgeschlossen wurde jedoch zunächst ein Pachtvertrag mit dem Oberförster Bernhard Jacob, Nonnenroth, später Butzbach. In den Jahren der amerikanischen Besatzungszeit bestand Jagdwaffenverbot, so dass nur 25 % der ausgehandelten Jagdpacht zu bezahlen waren. Über diese Zahlungen gerieten sich der Bürgermeister als Jagdvorstand und der Pächter heftig „in die Wolle“. Der Herr Oberförster hatte wahrscheinlich eine Beziehung zum damaligen Minister und spielte diese auch aus. Dem „Klima“ bekam dies allerdings nicht besonders. Das Reichsjagdgesetz aus 1934 wurde durch die amerikanische Besatzungsmacht für ihre Zone 1948 aufgehoben. An dessen Stelle trat schließlich das Bundesjagdgesetz, das am 1. April 1953 Geltung erlangte und das Reviersystem bis heute beibehält. Am 30. Juli 1955 wurde dann ein neuer Vertrag mit den Herren Dr. Heinz Kruse und Armin Coers aus Lünen abgeschlossen. Die Pacht betrug anfangs 1.000,- DM. Jagdvorsteher war damals Bürgermeister Gustav Kühn. Die Einnahmen aus dem Jagdpachtvertrag gingen in die Gemeindekasse und wurden teilweise für öffentliche Aufgaben wie Wegebau und Grabenräumungen verwendet.

Nach der damaligen Satzung der Jagdgenossenschaft war der Bürgermeister der Jagdvorstand und der 1. Beigeordnete sein Stellvertreter. Der Ausschuss bestand aus 3 Genossen, die mit ihren Stellvertretern von der Versammlung gewählt wurden. Der Ausschuss wählte aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dazu Auszüge aus dem Geschäftsbericht des Ausschussvorsitzenden einer Genossenschaftsversammlung der 60er Jahre bei denen häufig bis zu 50 Genossen anwesend waren: Zitat: „Zum Geschäftsbericht ist nicht viel zu sagen, die Genossenschaft wird von der Gemeinde verwaltet, sodaß ein Kassenbericht entfällt. Der Erlös der Jagdpacht fließt in die Gemeindekasse lt. Beschluß der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 28.12.1954 wird’s führ dienliche Zwecke verwendet. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Es kann alljährlich eine Genossenschaftsversammlung stattfinden, es muß sogar eine stattfinden. Im Übrigen bleibt es bei den satzungsgemäßen Bestimmungen.“

1960 wurde die Jagdpacht erhöht. Im gleichen Jahr starb Mitpächter H. Kruse. A. Coers übernahm den Pachtvertrag alleine und konnte ihn bis 1990 ausüben.

Mit der Eingemeindung von Ober-Bessingen zur Stadt Lich war 1971 eine außerordentliche Generalversammlung notwendig. Die Satzung der Jagdgenossenschaft musste den neuen Gemeindestrukturen angepasst werden. Danach konnten die Jagdgenossen erstmalig selbständig über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Eigene Konten mussten dazu eröffnet werden. Der Jagdvorstand besteht nun lt. Satzung aus dem Jagdvorsteher, seinem Stellvertreter und dem Rechner und Schriftführer (in Personalunion). Der Ausschuss wurde auf 3 Personen begrenzt, deren Aufgaben überwiegend in der Prüfung des Rechnungswesens bestehen. Der damalige Vorstand bestand aus E. Kühn, P. Damer und E. Seipp I. Bei der Wahl zum Vorstand 1974 wurde Paul Damer zum Jagdvorsteher gewählt. Er führte dieses Amt für die nächsten 35 Jahre. Während seiner Amtszeit waren mehrere Verhandlungen über Weiterverpachtungen notwendig, die in beiderseitigem Einverständnis gelöst werden konnten.

Bei Durchsicht der Rechnungsbelege der 70er und 80er Jahre sind die Überschüsse der Jagdgenossenschaft überwiegend für den Feldwegebau verwendet worden. Der größte Teil der heute die Gemarkung durchziehenden asphaltierten Wege wurde mit Geldern aus der Jagdpacht bezahlt. Seit Anfang der 90 er Jahre werden die Überschüsse teilweise angespart und überwiegend für die Tilgung der Flurbereinigungskosten verwendet. Gleichwohl sind in der Vergangenheit immer kleinere Spenden für Projekte in Ober-Bessingen möglich gewesen. Heute ist die Jagd in Ober-Bessingen an Harald Lange verpachtet. Bereits sein Vater Michael Lange hatte die Jagd 1990 von A. Coers übernommen und seinen Sohn 1994 als Mitpächter in den Vertrag aufgenommen. Die bejagbare Fläche der Gemarkung Ober-Bessingen beträgt heute 395 ha.

Anlässlich der Genossenschaftsversammlung 2009 wurden der Vorstand und der Ausschuss neu gewählt. Im neuen Vorstand wurden Hermann Nachtigall zum Jagdvorsteher, Gerhold Seipp zu seinem Stellvertreter und Lothar Hessler zum Rechner und Schriftführer gewählt. Paul Damer stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Ob seiner langjährigen Verdienste wurde er auf einstimmigen Beschluss der Jagdgenossen zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Als Ausschussmitglieder wurden gewählt K. H. Römer, D. Jox und T. Kühn.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft ist auch weiterhin bemüht die Interessen der Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes bei der Umsetzung ihres Jagdausübungsrechtes möglichst optimal zu unterstützen.